Heute werden Gräber gesegnet

Hubert Kersting vom Heimatverein Nordkirchen erklärt den Ursprung des Feiertags Allerseelen

NORDKIRCHEN. Der Feiertag Allerseelen findet stets am 2. November statt – am Tag nach Allerheiligen. Es handelt sich um einen Feiertag, der von Mitgliedern der römisch-katholischen Kirche gefeiert wird.

Wer der evangelischen Kirche zugehörig ist, kennt den Ewigkeitssonntag, der zwischen dem 20. und dem 26. November gefeiert wird, aber bezüglich des Grundgedankens dem Feiertag Allerseelen ähnelt. Allerseelen ist kein gesetzlicher Feiertag.

Allerseelen wurde von dem Abt Odilo von Cluny initiiert, der diesen Tag als speziellen Gedenktag für Verstorbene zunächst in allen Klöstern, die von Cluny abhängig waren, eingeführt hat. Die Idee vom Allerseelentag setzte sich zunehmend auch außerhalb der Klöster durch und verbreitete sich in den Folgejahrhunderten in der abendländischen Kirche. Als geregelter Feiertag für die römisch-katholische Kirche wurde dieser Tag jedoch erst 1915 von Papst Benedikt XV. festgelegt.

Als Katholik gedenkt man an Allerseelen in besonderer Weise den Verstorbenen. Die Segnung der Gräber ist obligatorisch, sofern dies nicht bereits am Nachmittag des Feiertages Allerheiligen stattgefunden hat. Der Grundgedanke des Feiertages steht in enger Verbindung mit der Lehre vom Fegefeuer – ein Ort, an dem nach katholischem Verständnis die Seelen der Verstorbenen Läuterung erfahren.

Neben der Gräbersegnung auf dem Friedhof werden in Gottesdiensten bestimmte Gebete und Fürbitten gesprochen, die dem Wohl der Verstorbenen dienen sollen. Durch eine bestimmte Grundhaltung religiöser Gesinnung, zum Beispiel Fasten und Almosen geben, soll den Seelen Frieden geschenkt werden.